Kundeninformation gemäss Art. 36 ff. VersVertG
Als unabhängiger Risikoberater und Versicherungsbroker stehen wir für eine objektive Beratung, hohe Qualitätsstandards und einen verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten. Nachfolgend finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gemäss Versicherungsvertriebsgesetz zu unserer Tätigkeit, unseren Qualifikationen sowie zu Datenschutz und Datensicherheit.
Bewilligung und Registrierung
Funk und die in der Versicherungsvermittlung mitwirkenden Arbeitnehmer verfügen über eine behördliche Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvermittler und sind im Versicherungsvermittlerregister der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein eingetragen.
FMA-Register-Nummer: 256038
Der Registereintrag kann kostenlos auf der Webseite der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (www.fma-li.li) eingesehen oder gebührenpflichtig durch einen von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein erstellten Registerauszug überprüft werden.
Die Registernummer der mitwirkenden Angestellten finden Sie aktuell unter diesem Link: FMA-Register
Wirtschaftliche Verflechtungen
Funk besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens noch besitzt ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder dessen Mutterunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von Funk.
Beschwerdemöglichkeit
Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung gemäss Art. 74 VersVertG nimmt die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, entgegen.
Zudem besteht eine aussergerichtliche Beschwerdemöglichkeit gemäss Art. 75 VersVertG: Zuständig für die aussergerichtliche Beschwerdebehandlung ist die Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich, Liechtensteinische Schlichtungsstelle, Telefon +423 238 10 30, info@schlichtungsstelle.li, http://www.schlichtungsstelle.li
Funk arbeitet im Auftrag des Kunden. Der Umfang der Tätigkeit ist im Brokervertrag zwischen beiden Parteien geregelt.